AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Architekt André Moergeli, Im Winkel 5 / CH 8910 Affoltern am Albis T 044 763 13 13 F 044 763 13 14 CHE-113.374.628 / Arch. A M genannt

1. Geltung / Allgemeines

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für Geschäfte jeglicher Art zwischen Arch. AM (Auftragnehmer) und Kunden (Auftraggeber), die darauf gerichtet sind künstlerische, handwerkliche oder geistige Leistung gleich welcher Art von Arch. AM zum Zwecke der Verwendung durch den Auftraggeber in Anspruch zu nehmen.

1.2. Diese AGB sind Bestandteil des zwischen Arch. A M und der/des Kunden geschlossenen Vertrages.

1.3. Die Verwendung der AGB des Auftraggebers wird ausgeschlossen. Von den AGB abweichenden Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie in gleicher Form wie der zugrunde liegende Vertrag getroffen wurde und eindeutig bezeichnen, welche AGB nicht angewendet werden sollen.

2. Preisgrundlage und Zahlungsbedingungen

2.1. Aufgrund einer Anfrage wird eine unverbindliche Offerte erstellt und dem Kunden zugestellt. Erst nach Eingang der individuell bestimmten Vorauszahlung wird eine verbindliche Auftragsbestätigung erstellt.

2.2. Grundlegend wird bei jedem Auftrag eine Vorauszahlung mit dem Kunden ausgehandelt. Der Prozentsatz als Bestimmungsgrundlage für die Vorauszahlung ist je nach Grösse und Umfang des Auftrages variabel, bleibt jedoch immer zwischen 30-50% des Endbetrages.

2.3. Die Zahlung erfolgt für den Kunden immer per Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

2.4. Bleibt die Zahlung aus, so ist Arch. AM ermächtig den Auftrag zu sistieren, bis der vereinbarter Betrag vollumfänglich überwiesen wurde.

3. Lieferbedingungen

3.1. Die Lieferung erfolgt weltweit und wird nach Aufwand verrechnet.

3.2. Die Lieferzeit bei physischen Waren beträgt, sofern nicht beim Angebot anders angegeben, für die Schweiz und Lichtenstein 3 – 4 Werktage. Bei Lieferung ins Ausland beträgt die Lieferzeit zwischen 7 – 12 Werktagen. Ist eine längere Lieferfrist notwendig, wird der Kunde spätestens nach Ablauf dieser Zeit informiert.

4. Erstellung von Werken für den Auftraggeber, Nutzungsrechte (Urheberrecht) und Designschutz

4.1. Sofern dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer ein Auftrag erteilt wird, bei dem zu erwarten ist, dass von dem Auftragnehmer für die spätere Verwendung durch den Auftragnehmer zu erstellende Werke, Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sein werden, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber Nutzungsrechte an den Werken einräumen.

4.2. Wurde nichts anderes vereinbart, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein zeitlich auf zwei Jahre sowie räumlich und auf den Antrag bzw. Vertrag bezeichneten Zweck begrenztes einfaches Nutzungsrecht (Zweckübertragung) an den für die Verwendung durch den Auftraggeber hergestellten Werke ein. Sind bei der Auftragserteilung keine Zwecke genannt, zu denen der Auftraggeber die hergestellten verwenden will, so werden die bei vergleichbaren Aufträgen üblicherweise verfolgten Zwecke als Zweck genommen und die eingeräumten Nutzungsrechte beschränken sich auf die vergleichbaren Fällen üblicherweise eingeräumten Nutzungsrechte.

4.3. Inhalt, Struktur und Designs der durch Arch. AM publizierten Produkten und das gesamte Internetangebot sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung von Beiträgen und Arbeitshilfen zum Eigengebrauch durch den Kunden ist gestattet, jedoch bedarf eine vollständige oder teilweise kommerzielle Verbreitung der ausdrücklichen Zustimmung von Arch. AM.

5. Gerichtsstand und anwendbares Recht

5.1. Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und Arch. AM unterstehen dem schweizerischen Recht. Für aus diesen Vertragsbeziehungen resultierende Streitigkeiten ist das ordentliche Gericht in Affoltern am Albis zuständig.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Sofern dem Auftraggeber nach Auftragsausführung Originale übergeben wurden, bleiben diese, soweit nichts anderes vereinbart wurde, Eigentum des Auftragnehmers.

7. Besondere Leistungen

7.1. Besondere Leistungen, wie z.B. die mehrfache Umarbeitung der Entwürfe oder mehrfache Änderung von Werkzeichnungen, werden gesondert berechnet.

7.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

7.3. Insoweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Verpflichtungen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

7.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigungen von Modellen, Visualisierungen etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7.5. Kosten und Spesen für Reisen und andere Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden in Rechnung gestellt, wenn sich aus dem Auftrag oder dem Vertrag die Notwendigkeit oder Zweckmässigkeit dieser Reisen, bzw. Aufwendungen ergibt.

8. Datenschutzhinweis

8.1. Unsere Datenschutz-Praxis richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Details zur Erhebung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

9. Subunternehmen / Fachpersonal

9.1. Der Auftragnehmer kann zur Herstellung des Werkes bzw. zur Erledigung des Auftrages des Auftraggebers Fachpersonal und/oder Subunternehmer beauftragen.

9.2. Der Auftraggeber genehmigt Arch. AM, der Weitergabe von allen zur Erledigung der Aufträge erforderlichen, den Auftragnehmer und den Auftrag betreffend, Informationen an das Fachpersonal und/oder Subunternehmer, sofern nichts anderes vereinbart wird.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Falls Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten sinngemäss die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ein.